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Baugesuchspublikationen

BG Nr. 2023/120

 

Bauherrschaft

NGH Haustechnik GmbH, Holunderweg 1, 4665 Oftringen

Grundeigentümer

NGH Haustechnik GmbH, Holunderweg 1, 4665 Oftringen und Nikoll Gjykaj, Oberdorfstrasse 12, 5603 Staufen

Projektverfasser

Meinrad Müller Architektur und Bauleitung AG, Niederlenzerstrasse 10, 5600 Lenzburg

Lage

Bachstrasse 10 (Neubau), Bachstrasse 8 (Abbruch), Parz. Nr. 2636 und 2703, Geb. Nr. 2160 und Nr. 918

Bauobjekt

Abbruch Gebäude Nr. 918 und Nr. 2160, Neubau Mehrfamilienhaus

 

 

BG Nr. 2023/122

 

Bauherrschaft

EWS Energie AG, Winkelstrasse 50, 5734 Reinach

Grundeigentümer

Oertig & Seger Immobilien AG, Altweg 16, 8500 Frauenfeld

Projektverfasser

EWS Energie AG, Winkelstrasse 50, 5734 Reinach

Lage

Unteres Eichhörnli, Parz. Nr. 2824

Bauobjekt

Stellen einer neuen Kabelverteilkabine

Oeffentliche Auflage:           12.01.  – 12.02.2024

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.