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Öffentliche Mitwirkung Festlegung Gewässerräume (Teiländerung Nutzungsplanung)

Gestützt auf § 3 des kantonalen Baugesetzes (BauG) liegen die Entwürfe zur Festlegung der Gewässerräume in der Gemeinde Reinach zur öffentlichen Mitwirkung auf. Die Umsetzung erfolgt räumlich in den Bauzonen- und Kulturlandplänen und hat eine Ergänzung in der Bau- und Nutzungsordnung zur Folge.

In der Zeit vom 22. März bis 23. April 2024 können die Unterlagen während der Öffnungszeiten bei der Abteilung Bau und Planung eingesehen werden. Die Unterlagen sind zudem auf der Website der Gemeinde Reinach aufgeschaltet.

Vorschläge zu den Entwürfen der Teiländerung Nutzungsplanung können im Mitwirkungsverfahren von allen interessierten Personen innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat, 5734 Reinach, oder digital an kanzlei@reinach.ch eingereicht werden. Dafür stehen entsprechende Eingabeformulare bereit (digital auf der Website oder zum Mitnehmen bei der Abteilung Bau und Planung).

Die Eingaben werden in der Folge vom Gemeinderat geprüft, der über deren Berücksichtigung in der Planvorlage entscheidet. Dagegen kann kein Rechtsmittel ergriffen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich beim Mitwirkungsverfahren noch nicht um das Auflageverfahren mit Einwendungsmöglichkeit gemäss § 24 BauG handelt. Dieses Verfahren erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Unterlagen Teilrevision Nutzungsplanung "Festlegung der Gewässerräume"

Planungsbericht nach Art. 47 RPV [pdf, 1.8 MB]
Teiländerung Bau- und Nutzungsordnung [pdf, 19 KB]
Teiländerung Bauzonenplan [pdf, 5.0 MB]
Teiländerung Kulturlandplan [pdf, 6.3 MB]
Ergebnisse kantonale Vorprüfung [pdf, 2.2 MB]
Formular Mitwirkung [pdf, 911 KB]