Kommunale Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026/2029; Anmeldeverfahren
Am 28. September 2025 findet in Reinach der 1. Wahlgang statt für:
- 5 Mitglieder des Gemeinderats
- Gemeindeammann
- Vizeammann
- 5 Mitglieder der Finanzkommission
- 3 Mitglieder der Steuerkommission
- 1 Ersatzmitglied der Steuerkommission
- 4 Mitglieder des Wahlbüros
- 4 Ersatzmitglieder des Wahlbüros
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von zehn Stimmberechtigten der Gemeinde Reinach zu unterzeichnen und bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis Freitag, 15. August 2025, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei Reinach einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder untenstehend heruntergeladen werden.
Im 1. Wahlgang kann jede wahlfähige Person von Reinach als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten (§ 30 Abs. 1 GPR). Sofern im 1. Wahlgang nicht alle Behörden und Kommissionen vollständig besetzt werden können, wird ein allenfalls erforderlicher 2. Wahlgang am 30. November 2025 durchgeführt.
Sind bei den Wahlen (mit Ausnahme der Gemeinderats-, Gemeindeammann- und Vizeammannwahlen) weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von fünf Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebende Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 30a GPR).