Baugesuchspublikation
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BG Nr. 2025/ 131 |
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Bauherrschaft |
Apek AG, Murmattenstrasse 3, 6233 Büron |
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Grundeigentümer |
STWEG Alzbachfeld 3-5, c/o CHS Immobilien AG, Wydenstrasse 1, 5734 Reinach |
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Projektverfasser |
Baureag Architekten AG, Bruggmatt 1, 6130 Willisau |
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Lage |
Parz. Nr. 3161, Alzbachfeld 3-5 |
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Bauobjekt |
Neubau von zwei Unterflurcontaineranlagen |
Öffentliche Auflage: 13.02.2026 - 16.03.2026
Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.
Einwendungen:
Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.