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Baugesuchspublikationen

BG Nr. 2023/ 085

 

Bauherrschaft

Alois Müller, Neudorfstrasse 63, 5734 Reinach

Grundeigentümer

Einwohnergemeinde Reinach, Hauptstrasse 66, 5734 Reinach

Projektverfasser

Alois Müller, Neudorfstrasse 63, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 804, 804 und 135, Geb. Nr. 3060, 661 und 338, Neudorfstrasse 61.3 und 61.1, Hombergstrasse 338

Bauobjekt

Anbau Milchviehstall, Div. Umnutzungen, Erhöhung Jauchesilos, Kiesplatz, PV-Anlage, zum Teil nachträgliches Baugesuch

 

 

BG Nr. 2025/ 069

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Gubrist Immobilien AG, Grossmattstrasse 18, 4334 Sisseln

Projektverfasser

Planer Studio GmbH, Döttinerstrasse 12, 5303 Würenlingen

Lage

Parz. Nr. 988, Geb. Nr. 814, Kirchgasse 3

Bauobjekt

Umbau bestehendes 3-Familienhaus, Anbau Wohnung und Carport / Rückbau bestehende Garage Gebäude Nr. 2147; Projektänderung Nr. 1 zu BG REI22-124: Zusätzlicher Wintergarten, Anheben des Daches, Versetzen der Wärmepumpe, begehbare Terrasse und neue Umgebung (nachträgliches Baugesuch)

 

 

BG Nr. 2025/ 132

 

Bauherrschaft

Magali Schaffner und Michael Wilhelm, Holenwegstrasse 45, 5734 Reinach

Grundeigentümer

Magali Schaffner, Holenwegstrasse 45, 5734 Reinach

Projektverfasser

Archimetra, Sandmatte 6, 5712 Beinwil am See

Lage

Parz. Nr. 2289, Holenwegstrasse 45.1

Bauobjekt

Neubau Doppelgarage mit Vorplatz- und Umgebungsgestaltung

Öffentliche Auflage:          13.03.2026 - 13.04.2026

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

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