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Baugesuchspublikation

BG Nr. 2026/ 005

 

Bauherrschaft und
Grundeigentümer

Fischer Roger, Mühlegasse 19, 5734 Reinach

Projektverfasser

zwei.m Architektur GmbH, Aavorstadt 1, 5600 Lenzburg

Lage

Parz. Nrn. 4428, 4412, 585 und 586, Mühlegasse 19

Bauobjekt

Neue Gartengestaltung (Nachträgliches Baugesuch)

Oeffentliche Auflage:           24.04.2026  – 26.05.2026

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.