Leerwohnungszählung 2026
Das Bundesamt für Statistik führt alljährlich eine Zählung der leerstehenden Wohnungen mit Stichtag 1. Juni durch. In der Gemeinde Reinach ist die Abteilung Bau und Planung für die Erhebung dieser Wohnungen zuständig. Gemäss Bundesstatistikgesetz vom
9. Oktober 1992 sowie den dazugehörigen Verordnungen ist die Mitarbeit von Seiten Eigentümerschaft und Liegenschaftsverwaltungen bei der Erhebung der leerstehenden Wohnungen obligatorisch.
Wir bitten daher sämtliche Grundeigentümer/-innen, der Abteilung Bau und Planung (062/ 765 12 52 oder bp@reinach.ch) bis spätestens 5. Juni 2026 alle Wohnungen zu melden, welche folgende Kriterien erfüllen:
- Wohnungen oder Einfamilienhäuser, die am Stichtag (0 Juni 2026) unbesetzt aber bewohnbar sind und
- die am Stichtag zur dauernden Miete von mindestens drei Monaten oder zum Kauf angeboten werden.
Für die korrekte Erhebung der Wohnung benötigen wir diese Angaben:
- Handelt es sich um ein Einfamilienhaus oder um eine Wohnung?
- Wie viele Zimmer hat die Wohnung / das Haus?
- Ist das Haus / die Wohnung zu vermieten oder zu verkaufen?
- Adresse und, falls bekannt, EWID der entsprechenden Wohnung