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Feuerverbot im Wald und am Waldrand

Aufgrund der weiter andauernden Trockenheit wurde die Gefahrenstufe für Waldbrände auf Stufe 4 "gross" erhöht. Ab 24. Juni 2026, 18.00 Uhr, gilt bis auf Weiteres für das gesamte Kantonsgebiet ein Feuerverbot im Wald und bis zu 50 Meter vom Waldrand entfernt. Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen und bei Waldhütten sowie an Picknick- und Spielplätzen in Wäldern und an Waldrändern. Das Verwenden von Gas- und Elektrogrills ist bei vorsichtigem Einsatz zulässig.

Auch im Siedlungsgebiet und im Offenland ist Vorsicht geboten. Für das Grillieren in befestigten Feuerstellen im Siedlungsgebiet (unter anderem Gärten, Schrebergärten oder Terrassen) gilt das Feuerverbot nicht, sofern sich diese nicht in Waldnähe befinden (mehr als 50 Meter entfernt). Folgende Massnahmen sind überall einzuhalten:

  • Keine brennenden Raucherwaren und Zündholzer wegwerfen
  • Bei starkem Wind im Freien nicht feuern (gefährlicher Funkenflug)
  • Feuer nie unbeaufsichtigt lassen
  • Feuer vor Verlassen der Feuerstelle löschen und sich vergewissern, dass es tatsächlich erloschen ist

Durch verantwortungsbewusstes Verhalten trägt die Bevölkerung dazu bei, Brände zu verhindern.

Eine Übersicht der Verbote finden Sie hier.