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Feuerverbot im Wald und am Waldrand

Die Niederschläge der letzten Tage haben im Kanton Aargau zu einer leichten Verbesserung der Lage in Bezug auf die Trockenheit geführt. Der Kanton Aargau stuft die Waldbrangefahrenstufe ab 27. August 2026, 12.00 Uhr, von 5 auf 4 (grosse Gefahr) herab.

Damit ist zwar das allgemeine Feuerverbot aufgehoben, das Feuerverbot im Wald und bis zu 50 Meter vom Waldrand entfernt bleibt jedoch bestehen. Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen und bei Waldhütten sowie an Picknick- und Spielplätzen in Wäldern und an Waldrändern. Das Verwenden von Gas- und Elektrogrills ist bei vorsichtigem Einsatz zulässig.

Auch im Siedlungsgebiet und im Offenland ist weiterhin Vorsicht geboten. Für das Grillieren (Kohle-, Gas- und Elektrogrill) in befestigten Feuerstellen im Siedlungsgebiet (unter anderem Gärten, Schrebergärten oder Terrassen) gilt das Feuerverbot nicht, sofern sich diese nicht in Waldnähe befinden (mehr als 50 Meter entfernt). Folgende Massnahmen sind überall einzuhalten:

  • Keine brennenden Raucherwaren und Zündholzer wegwerfen
  • Bei starkem Wind im Freien nicht feuern (gefährlicher Funkenflug)
  • Feuer nie unbeaufsichtigt lassen
  • Feuer vor Verlassen der Feuerstelle löschen und sich vergewissern, dass es tatsächlich erloschen ist

Durch verantwortungsbewusstes Verhalten trägt die Bevölkerung dazu bei, Brände zu verhindern.

Eine Übersicht der Verbote finden Sie hier.