Mieterschlichtungsstelle
Bevor Streitigkeiten aus der Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen von einem Gericht beurteilt werden können, muss ein Schlichtungsverfahren vor der Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht durchgeführt werden. Der Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht gehören eine vorsitzende Person und je eine Mieter- und Vermietervertreterin bzw. ein Mieter- und Vermietervertreter an. Die Schlichtungsbehörde ist damit paritätisch zusammengesetzt. Die Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht ist administrativ dem Bezirksgericht des jeweiligen Bezirks angegliedert. Für Reinach ist dies das
Bezirksgericht Kulm
Bezirksgebäude
Zentrumsplatz 1
5726 Unterkulm
Tel.: 062 768 55 55
Fax: 062 768 55 56