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Feuerwehrkommission

Präsident / Feuerwehrkommandant

  • Eichenberger Reto

Vizekommandant

  • Schwarz Markus

Kontakt

www.fw-oberwynental.ch/kontakt


Die Feuerwehrkommission ist eine Fachkommission, die sich auf Grund ihrer Obliegenheiten vorwiegend aus aktiven Feuerwehrleuten zusam­mensetzen soll (§ 4 Feuerwehrverordnung, FwV).

Der Feuerwehrkommission liegen insbesondere ob (§ 6 Feuerwehrgesetz (FwG)):
  1. Rekrutierung und Einteilung der Mannschaft,
  2. Führung der nötigen Kontrollen,
  3. Aufstellung des Arbeitsprogrammes,
  4. * Sorge für die Dienstbereitschaft der Mannschaft sowie der Geräte und Einrichtungen und jährliche Berichterstattung hierüber an den Gemeinderat zuhanden der Aargauischen Gebäudeversicherung,
  5. Anträge an den Gemeinderat betreffend:
    a) Organisation und Ausrüstung,
    b) Sold und allfällige Entschädigungen,
    c) Aufstellung des Feuerwehrbudgets,
    d) Versicherung der Feuerwehr,
    e) Ernennung von Chargierten,
    f) Besuch von Kursen,
    g) jährliche schriftliche Orientierung der Bevölkerung über die Feuermeldeorganisation.