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8. August 2023

BG Nr. 2023/033

 

Bauherrschaft

Einwohnergemeinde Reinach, Hauptstrasse 66, 5734 Reinach

Grundeigentümer

Felix Hediger-Fischer, Dorfstrasse 6, 4581 Küttigkofen
Fortimo Invest AG, Rorschacher Strasse 286, 9016 St. Gallen

Projektverfasser

Porta AG, Buchserstrasse 12, 5000 Aarau

Lage

Parz. Nr. 4153, 2272 und 3996, Kanalstrasse

Bauobjekt

Kanalisationsleitungsumlegung Areal Siegrist / Kanalstrasse

 

 

BG Nr. 2023/058

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Midas Real AG, Im Stiegli 6, 5079 Zeihen

Projektverfasser

atelier süd GmbH, Hauptstrasse 5, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 820, Beinwilerstrasse 32a

Bauobjekt

Neubau 6-Familienhaus

 

 

BG Nr. 2023/051

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Sumic Immobilien AG, Wilenstrasse 222, 8832 Wilen b. Wollerau

Projektverfasser

af architektur + baurealisation ag, Haldenstrasse 8, 9436 Balgach

Lage

Parz. Nr. 4404, Gebäude Nr. 3094, Hintere Bergstrasse 1

Bauobjekt

Neubau Mehrfamilienhaus - Projektänderung zu BG Nr. 2020-123: Sichtschutzwand anstelle Absturzsicherung, Versetzen Kinderspielplatz, Erhöhung Stützmauer, Umgebungsanpassung (nachträgliches Baugesuch)

Oeffentliche Auflage:           11.08.2023 - 11.09.2023

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.