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16. August 2023

BG Nr. 2023/059

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Therese Krehl, Lenzstrasse 71, 5734 Reinach

Projektverfasser

E. + W. Bertschi AG, Reinacherstrasse 1084, 5728 Gontenschwil

Lage

Parz. Nr. 2846, Geb. Nr. 1133, Lenzstrasse 71

Bauobjekt

Rückbau und Ersatz Ölheizung durch eine Luft/Wasser-Wärmepumpe mit Aussenaufstellung

Oeffentliche Auflage

18.08.2023 - 18.09.2023
Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11

Einwendungen

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.


BG Nr. 2023/ 069

 

Bauherrschaft

Einwohnergemeinde Reinach, Hauptstrasse 66, 5734 Reinach

Grundeigentümer

recoin.site AG, Rossbergstrasse 17, 8832 Wollerau
Jürgen Rudolf Berger, Florastrasse 61, 5436 Würenlos
Ernst Eichenberger, Löhrenstrasse 23, 5734 Reinach

Projektverfasser

Flury Bauingenieure AG, Marktplatz 2, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 3189, 4255 und 4374, Vorderberg

Bauobjekt

Renaturierung Vorderbergbächli (Hochwasserschutzmassnahme); Kantonales Bachprojekt

Oeffentliche Auflage

Die Projektpläne liegen gemäss § 95 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) während 30 Tagen, vom 18.08.2023 bis 18.09.2023, öffentlich auf und sind während den Bürozeiten im Regionalzentrum Bau und Planung, Heuweg 11, 5734 Reinach einzusehen.

Einwendungen

Einwendungen gegen das Bauprojekt sind während der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat Reinach zuhanden des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Landschaft und Gewässer, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, einzureichen. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Im Einwendungsverfahren wird keine Parteientschädigung ausgerichtet.