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29. August 2023

BG Nr. 2023/073

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Nazmi und Naksije Sulejmani, Sonnenbergstrasse 2, 5734 Reinach

Projektverfasser

TIMS GmbH, Längnatt 3, 6212 St. Erhard

Lage

Parz. Nr. 1079, Geb. Nr. 747, Sonnenbergstrasse 2

Bauobjekt

Rückbau Carport, Änderung in gedeckten Sitzplatz (nachträgliches Baugesuch)

Oeffentliche Auflage:           01.09.2023 - 02.10.2023

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.