Gestaltungsplan Florastrasse West, öffentliche Auflage
Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung wird der Entwurf des Gestaltungsplans "Florastrasse West" gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt. Gleichzeitig werden die Ergebnisse aus dem Mitwirkungsverfahren öffentlich zugänglich gemacht.
Die Unterlagen können vom 14. August bis 14. September 2026 während der Öffnungszeiten bei der Abteilung Bau und Planung eingesehen werden. Zudem finden Sie die Dokumente nachstehend.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 und 4 BauG sind ebenfalls berechtigt, Einwendungen zu erheben. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Unterlagen Gestaltungsplan Florastrasse West:
- Schlussbericht Studienauftrag
- Grundlagendokumente
- Richtprojekt
- Gestaltungsplan
- Planungsbericht
- Vorprüfungsbericht
- Mitwirkungsbericht