17. Januar 2018
Baugesuchspublikationen
BG Nr. 2017 / 129 |
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Bauherrschaft |
Andreas und Joyce Hauri, Haselmatte 12b, 6210 Sursee |
Grundeigentümer |
Johannes Hauri, Chriesiweg 6, 5734 Reinach |
Projektverfasser |
BF Architekten Sursee AG, Meienriesliweg 15, 6210 Sursee |
Lage |
Parz. Nr. 1717, Herrenwegstrasse 12 |
Bauobjekt |
Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage |
BG Nr. 2017 / 134 |
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Bauherrschaft |
EWS Energie AG, Winkelstrasse 50, 5734 Reinach |
Grundeigentümer |
Einwohnergemeinde Reinach, Hauptstrasse 66, 5734 Reinach |
Projektverfasser |
MEUSCHKE, Luzernerstrasse 47, 5712 Beinwil am See |
Lage |
Parz. Nr. 3437, Geb. Nr. 262, Unterwerkstrasse 262 |
Bauobjekt |
Aufbau Energiespeicheranlage auf bestehende Trafostation, Erstellen Geländer |
Oeffentliche Auflage: 22.01. bis 20.02.2018
Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.
Einwendungen:
Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.