7. Februar 2018
Baugesuchspublikationen
BG Nr. 2018 / 002 |
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Bauherrschaft und Grundeigentümer |
Lüthi Michael, Friedstrasse 12, 5734 Reinach |
Projektverfasser |
Kalweit Udo, Plattenstrasse 32, 5737 Menziken |
Lage |
Parz. Nr. 3858, Geb. Nr. 2424, Friedstrasse 12 |
Bauobjekt |
Anbau einseitig offenes Poolhaus an bestehendes Einfamilienhaus |
BG Nr. 2017 / 005 |
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Bauherrschaft und Grundeigentümer |
Stiftung Lebenshilfe, Saalbaustrasse 9, 5734 Reinach |
Projektverfasser |
Stiftung Lebenshilfe, Saalbaustrasse 9, 5734 Reinach |
Lage |
Parz. Nr. 1701, Hubergasse 1 |
Bauobjekt |
Neubau 2-Rad-Unterstand |
Oeffentliche Auflage: 12.02. – 13.03.2018
Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.
Einwendungen:
Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.