16. Mai 2018
Baugesuchspublikationen
BG Nr. 2018 / 041 |
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Bauherrschaft und Grundeigentümer |
Faustini-Buhofer Doris, Alzbachstrasse 14, 5734 Reinach |
Projektverfasser |
Faustini-Buhofer Doris, Alzbachstrasse 14, 5734 Reinach |
Lage |
Parz. Nr. 2229, Geb. Nr. 219, Alzbachstrasse 14 |
Bauobjekt |
Ersatz Sichtschutzwand durch neue Lärm- und Sichtschutzwand |
BG Nr. 2018 / 026 |
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Bauherrschaft |
Huggenberger Fritz und Adelheid, Bachmatt 6, 5706 Boniswil |
Grundeigentümer |
Huggenberger Fritz und Adelheid, Bachmatt 6, 5706 Boniswil; Huggenberger Reto, Unterdorfstrasse 27, 5703 Seon |
Projektverfasser |
Archicube AG, Luzernerstrasse 93, 5630 Muri |
Lage |
Parz. Nr. 662, Schlösslirain 9 |
Bauobjekt |
Neubau Dreifamilienhaus |
Oeffentliche Auflage: 22.05.2018 – 20.06.2018
Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.
Einwendungen:
Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.