23. Mai 2018
Baugesuchspublikationen
BG Nr. 2018 / 042 |
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Bauherrschaft und Grundeigentümer |
Ehrlich Angelika, Holenwegstrasse 72, 5734 Reinach |
Projektverfasser |
Ehrlich Angelika, Holenwegstrasse 72, 5734 Reinach |
Lage |
Parz. Nr. 2815, Geb. Nr. 1134, Holenwegstrasse 72 |
Bauobjekt |
Einbau Doppeltür und Fenster, Terrainanpassung für ebenen Zugang, Nutzungsänderung in Gewerberaum UG |
BG Nr. 2018 / 043 |
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Bauherrschaft und Grundeigentümer |
Rohr Mark, Mülleracker 4, 5734 Reinach |
Projektverfasser |
Rohr Mark, Mülleracker 4, 5734 Reinach |
Lage |
Parz. Nr. 3731, Geb. Nr. 2197, Mülleracker 4 |
Bauobjekt |
Neue Kaminanlage für Cheminée, Sanierung Aussenfassade Erdgeschoss mit Verblendsteinen, Ersatz Fenster |
Oeffentliche Auflage: 28.05.2018 – 26.06.2018
Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.
Einwendungen:
Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.