06. Juni 2018
Baugesuchspublikationen
BG Nr. 2018 / 051 |
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Bauherrschaft und Grundeigentümer |
EWS Energie AG, Winkelstrasse 50, 5734 Reinach |
Projektverfasser |
Pewihaus, Streit Herbert, Chlyfalkestei-Strasse 27, 5737 Menziken |
Lage |
Parz. Nr. 1245, Winkelstrasse |
Bauobjekt |
Teerbelag auf bestehenden Kieslagerplatz |
BG Nr. 2018 / 052 |
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Bauherrschaft und Grundeigentümer |
Rupp Herbert, Heuweg 10, 5734 Reinach |
Projektverfasser |
Rupp Herbert, Heuweg 10, 5734 Reinach |
Lage |
Parz. Nr. 2514, Geb. Nr. 799, Heuweg 10 |
Bauobjekt |
Anbau und Umgestaltung Eingangsbereich |
Oeffentliche Auflage: 11.06.2018 – 10.07.2018
Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.
Einwendungen:
Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.