Navigieren in Reinach

4. Juli 2018

Baugesuchspublikation

BG Nr. 2018 / 058

 

Bauherrschaft

Chrischona Gemeinde Reinach, Lenzstrasse 1, 5734 Reinach

Grundeigentümer

Chrischona-Gemeinden Schweiz, Hauentalstrasse 138, 8204 Schaffhausen

Projektverfasser

AND Bau AG, Hauptstrasse 2, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 1769, Lenzstrasse 1.3

Bauobjekt

Anbau Unterstand, Aufstellen Hinweisschilder (Strassentafeln)

Oeffentliche Auflage: 09.07.2018 bis 07.08.2018

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

open positions