4. Juli 2018
Baugesuchspublikation
BG Nr. 2018 / 058 |
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Bauherrschaft |
Chrischona Gemeinde Reinach, Lenzstrasse 1, 5734 Reinach |
Grundeigentümer |
Chrischona-Gemeinden Schweiz, Hauentalstrasse 138, 8204 Schaffhausen |
Projektverfasser |
AND Bau AG, Hauptstrasse 2, 5734 Reinach |
Lage |
Parz. Nr. 1769, Lenzstrasse 1.3 |
Bauobjekt |
Anbau Unterstand, Aufstellen Hinweisschilder (Strassentafeln) |
Oeffentliche Auflage: 09.07.2018 bis 07.08.2018
Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.
Einwendungen:
Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.