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25. September 2018

BG Nr. 2018 / 079

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Dzambazoski Ljutvija und Ljulzime, Neumattstrasse 10, 5734 Reinach

Projektverfasser

ATRIUM-design AG, Aarauerstrasse 8, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 2862, Geb. Nr. 1169, Neumattstrasse 10

Bauobjekt

Überdachung und Teilverglasung bestehende Terrasse

 

BG Nr. 2018 / 080

 

Bauherrschaft

Mehmedi Fatmir, Neumattstrasse 24, 5734 Reinach

Grundeigentümer

Wysag AG, Sagiweg 4, 5737 Menziken

Projektverfasser

Kurt Weber AG, Hauptstrasse 35, 5737 Menziken

Lage

Parz. Nr. 2372, Geb. Nr. 2602, Aarauerstrasse 70

Bauobjekt

Umnutzung Coiffeur- in Billiard-Salon

Oeffentliche Auflage:          01.10. – 30.10.2018

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.