25. September 2018
BG Nr. 2018 / 079 |
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Bauherrschaft und Grundeigentümer |
Dzambazoski Ljutvija und Ljulzime, Neumattstrasse 10, 5734 Reinach |
Projektverfasser |
ATRIUM-design AG, Aarauerstrasse 8, 5734 Reinach |
Lage |
Parz. Nr. 2862, Geb. Nr. 1169, Neumattstrasse 10 |
Bauobjekt |
Überdachung und Teilverglasung bestehende Terrasse |
BG Nr. 2018 / 080 |
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Bauherrschaft |
Mehmedi Fatmir, Neumattstrasse 24, 5734 Reinach |
Grundeigentümer |
Wysag AG, Sagiweg 4, 5737 Menziken |
Projektverfasser |
Kurt Weber AG, Hauptstrasse 35, 5737 Menziken |
Lage |
Parz. Nr. 2372, Geb. Nr. 2602, Aarauerstrasse 70 |
Bauobjekt |
Umnutzung Coiffeur- in Billiard-Salon |
Oeffentliche Auflage: 01.10. – 30.10.2018
Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.
Einwendungen:
Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.