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24. Oktober 2018

BG Nr. 2018 / 091

 

Bauherrschaft

Felix und Carmen Steger-Rizzo, Sonnenbergstrasse 22, 5734 Reinach

Grundeigentümer

Felix und Carmen Steger-Rizzo, Sonnenbergstrasse 22, 5734 Reinach

Projektverfasser

Felix Steger, Sonnenbergstrasse 22, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 1101, Geb. Nr. 1130, Sonnenbergstrasse 22

Bauobjekt

Neugestaltung Gartenanlage

Oeffentliche Auflage: 29.10. – 27.11.2018

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.