24. Oktober 2018
BG Nr. 2018 / 091 |
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Bauherrschaft |
Felix und Carmen Steger-Rizzo, Sonnenbergstrasse 22, 5734 Reinach |
Grundeigentümer |
Felix und Carmen Steger-Rizzo, Sonnenbergstrasse 22, 5734 Reinach |
Projektverfasser |
Felix Steger, Sonnenbergstrasse 22, 5734 Reinach |
Lage |
Parz. Nr. 1101, Geb. Nr. 1130, Sonnenbergstrasse 22 |
Bauobjekt |
Neugestaltung Gartenanlage |
Oeffentliche Auflage: 29.10. – 27.11.2018
Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.
Einwendungen:
Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.