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2. März 2016

BG Nr. 2016 / 016

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Wirz Werner, Walziweg 19, 5737 Menziken

Projektverfasser

Meitom Metallbau GmbH, Grünaustrasse 23, 5712 Beinwil am See

Lage

Parz. Nr. 3415, Geb. Nr. 1844, Pilatusstrasse 34

Bauobjekt

Überdachung bestehender Sitzplatz

 
BG Nr. 2016 / 014

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Oetiker Thomas und Monika, Sonnenrain 5, 5734 Reinach

Projektverfasser

Oetiker Thomas und Monika, Sonnenrain 5, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 3045, Sonnenrain 5

Bauobjekt

Erstellen eines Autounterstandes

Oeffentliche Auflage:          07.03. – 05.04.2016

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.