2. März 2016
BG Nr. 2016 / 016 |
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Bauherrschaft und Grundeigentümer |
Wirz Werner, Walziweg 19, 5737 Menziken |
Projektverfasser |
Meitom Metallbau GmbH, Grünaustrasse 23, 5712 Beinwil am See |
Lage |
Parz. Nr. 3415, Geb. Nr. 1844, Pilatusstrasse 34 |
Bauobjekt |
Überdachung bestehender Sitzplatz |
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Bauherrschaft und Grundeigentümer |
Oetiker Thomas und Monika, Sonnenrain 5, 5734 Reinach |
Projektverfasser |
Oetiker Thomas und Monika, Sonnenrain 5, 5734 Reinach |
Lage |
Parz. Nr. 3045, Sonnenrain 5 |
Bauobjekt |
Erstellen eines Autounterstandes |
Oeffentliche Auflage: 07.03. – 05.04.2016
Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.
Einwendungen:
Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.