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9. März 2016

Baugesuchspublikationen

BG Nr. 2015 / 137

 

Bauherrschaft

Chrischona-Gemeinde, Lenzstrasse 1, 5734 Reinach

Grundeigentümer

Chrischona-Gemeinden Schweiz, Hauentalstrasse 138, 8204 Schaffhausen

Projektverfasser

AND Bau AG, Hauptstrasse 2, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 1769, Hintere Bergstrasse 2

Bauobjekt

Neubau Gemeindezentrum, Terrainauffüllung, Ersatz bestehende Ölheizung im Jugendhaus durch Fernwärmeleitung vom geplanten Neubau

 

BG Nr. 2016 / 009

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Kabay Cüneyt und Monika, Turmattstrasse 9, 6374 Buochs

Projektverfasser

Eck Christian, Binzallee 23, 8055 Zürich

Lage

Parz. Nr. 4367, Tannenrain 7

Bauobjekt

Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage und Wintergarten

 
BG Nr. 2016 / 019

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Hakaj Valon, Tunaustrasse 46, 5734 Reinach

Sadikaj Shkelzen, Tunaustrasse 46, 5734 Reinach

Zeqiri Arbim, Rigiweg 3, 6285 Hitzkirch

Projektverfasser

Essentia SA, Via Lisano 6, 6900 Lugano

Lage

Parz. Nr. 1427, Geb. Nr. 98, Färberstrasse 16

Bauobjekt

Umnutzung Vereinslokal (Asilo Italiano) in öffentliche Caffee-Bar

Oeffentliche Auflage:          14.03. – 12.04.2016  

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.