24. Mai 2016
Baugesuchspublikationen
BG Nr. 2016 / 042 |
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Bauherrschaft und Grundeigentümer |
Perrig Michael und Mächler Katharina, Mühlestrasse 11, 8855 Wangen SZ |
Projektverfasser |
Swisshaus AG, Bahnhofstrasse 18, 5600 Lenzburg |
Lage |
Parz. Nr. 4368, Tannenrain 5 |
Bauobjekt |
Neubau Einfamilienhaus mit Garage |
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Bauherrschaft und Grundeigentümer |
Kaltband AG, Unterwerkstrasse 3, 5734 Reinach |
Projektverfasser |
Kaltband AG, Unterwerkstrasse 3, 5734 Reinach |
Lage |
Parz. Nr. 3249, Geb. Nr. 171, Unterwerkstrasse 4 |
Bauobjekt |
Verlängerung der bestehenden Traileranlage |
Oeffentliche Auflage: 30.05. – 28.06.2016
Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.
Einwendungen:
Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.