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10. August 2016

Baugesuchspublikation

BG Nr. 2016 / 083

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Aargauische Kantonalbank, Bahnhofplatz 1, 5001 Aarau

Projektverfasser

Heiz Schriften AG, Tellistrasse 41, 5000 Aarau

Lage

Parz. Nr. 1406, Geb. Nr. 2167, Hauptstrasse 60

Bauobjekt

Ersatz des bestehenden Werbepylons, Demontage Reklame am Vordach, neue Leuchtreklame an Fassade

Oeffentliche Auflage:          15.08. – 13.09.2016  

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.