11. Januar 2017
Baugesuchspublikationen
BG Nr. 2016 / 112 |
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Bauherrschaft |
Clear Channel Schweiz AG, Rothusstrasse 2b, 6331 Hünenberg |
Grundeigentümer |
ROM Immobilien 2 AG, Industriestrasse 6, 6300 Zug |
Projektverfasser |
Clear Channel Schweiz AG, Rothusstrasse 2b, 6331 Hünenberg |
Lage |
Sandgasse 18, Parz. Nr. 958 |
Bauobjekt |
Montage von 1 Plakatwerbeträger F12 |
BG Nr. 2016 / 124 |
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Bauherrschaft und Grundeigentümer |
Michael Lüthi, Friedstrasse 12, 5734 Reinach |
Projektverfasser |
Michael Lüthi, Friedstrasse 12, 5734 Reinach |
Lage |
Friedstrasse 12, Parz. Nr. 3858, Geb. Nr. 2424 |
Bauobjekt |
Erstellen Aussenschwimmbad mit Sichtschutzwand, neue Erdsonden-Wärmepumpenheizung für Wohnhaus und Schwimmbad |
Oeffentliche Auflage: 16.01. – 14.02.2017
Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.
Einwendungen:
Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.