18. Januar 2017
Baugesuchspublikationen
BG Nr. 2016 / 116 |
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Bauherrschaft |
Salt Mobile SA, Rue du Caudray 4, 1020 Renens |
Grundeigentümer |
Hunziker Logistik AG, Griensammlerstrasse 10, 5734 Reinach |
Projektverfasser |
Frutiger AG, Frutigenstrasse 37, 3602 Thun |
Lage |
Hardstrasse, Parz. Nr. 3743 und Nr. 3753 |
Bauobjekt |
Austausch der bestehenden Sendeanlage (Antennen) |
BG Nr. 2017 / 004 |
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Bauherrschaft |
Bäckerei-Konditorei-Café Schulz & Co., Neudorfstrasse 14, 5734 Reinach |
Grundeigentümer |
Schweizerische Mobiliar Asset Management AG, Bundesgasse 35, 3001 Bern |
Projektverfasser |
Marzohl Werbetechnik AG, Mechanikerweg 4, 5734 Reinach |
Lage |
Hauptstrasse 51, Parz. Nr. 1371 |
Bauobjekt |
Aufstellen Leuchtpylon |
Oeffentliche Auflage: 23.01. – 21.02.2017
Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.
Einwendungen:
Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.