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22. Februar 2017

Baugesuchspublikationen

BG Nr. 2017 / 002

 

Bauherrschaft

Sunrise Communications AG, Postfach 701, 8902 Urdorf

Grundeigentümer

Einwohnergemeinde Reinach, Hauptstrasse 66, 5734 Reinach

Projektverfasser

Enkom Ingenys AG, Schellrainstrasse 13, 6210 Sursee

Lage

Parz. Nr. 1452, Geb. Nr. 1587, Hauptstrasse 29 (Saalbau)

Bauobjekt

Erstellen neue Mobilfunkanlage

 

BG Nr. 2017 / 013

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Kislig Ramon und Sara, Bachstrasse 18, 5734 Reinach

Projektverfasser

Gloor Markus, Birrwilerstrasse 7, 5725 Leutwil

Lage

Parz. Nr. 2769, Geb. Nr. 1104, Bachstrasse 18

Bauobjekt

Umbau und Erweiterung des bestehenden Einfamilienhauses

Oeffentliche Auflage: 27.02. – 28.03.2017

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.