20. Dezember 2017
Baugesuchspublikation
BG Nr. 2017 / 055 |
|
Bauherrschaft und Grundeigentümer |
Innovatium AG, Hauptstrasse 35, 5737 Menziken |
Projektverfasser |
Kurt Weber AG, Hauptstrasse 35, 5737 Menziken und Methabau Totalunternehmung AG, Fehlwiesstrasse 28, 8580 Hefenhofen |
Lage |
Parz. Nr. 4220, Nr. 2353 und Nr. 2354, Mattenstrasse 4 |
Bauobjekt |
Projektänderungen zu Baugesuch Nr. 2015/092 (Technocenter) – Zweckänderung zu Hochsicherheitslager für Kunst- und Wertgegenstände, Optimierung bezüglich technischer Sicherheit und Verkehrsführung |
Oeffentliche Auflage: 03.01. – 01.02.2018
Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.
Einwendungen:
Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.