5. Juli 2017
Baugesuchspublikation
BG Nr. 2017 / 028 |
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Bauherrschaft und Grundeigentümer |
Rasiti Bardhil, Adisa, Tefik und Sukrije, Kreuzbündtenstrasse 19, 5727 Oberkulm |
Projektverfasser |
Tomi Architekten GmbH, Allmendweg 6, 5610 Wohlen |
Lage |
Parz. Nr. 2860, Geb. Nr. 1167, Neumattstrasse 12 |
Bauobjekt |
Anbau Wohnraum und Garage an bestehendes Wohnhaus |
Oeffentliche Auflage: 10.07. – 08.08.2017
Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.
Einwendungen:
Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.