15. Februar 2017
Baugesuchspublikationen
BG Nr. 2017 / 012 |
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Bauherrschaft und Grundeigentümer |
Casillo Gervasio, Tannenweg 1, 5734 Reinach |
Projektverfasser |
Pfiffner Holzbau, Niederwilerstrasse, 6221 Rickenbach |
Lage |
Parz. Nr. 3371, Geb. Nr. 1786, Tannenweg 1 |
Bauobjekt |
Aufstockung und Ausbau Dachgeschoss |
BG Nr. 2017 / 011 |
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Bauherrschaft und Grundeigentümer |
Bolliger Dieter und Denise, Untere Lenzstrasse 13a, 5734 Reinach |
Projektverfasser |
Hug Daniel, Untere Lenzstrasse 13b, 5734 Reinach |
Lage |
Parz. Nr. 3855, Untere Lenzstrasse 13a |
Bauobjekt |
Erstellen Sichtschutzwand, nachträgliches Baugesuch |
BG Nr. 2016 / 015 |
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Bauherrschaft und Grundeigentümer |
Hediger Martin, Neudorfstrasse 48, 5734 Reinach |
Projektverfasser |
Hediger Martin, Neudorfstrasse 48, 5734 Reinach |
Lage |
Parz. Nr. 1065, Geb. Nr. 785, Neudorfstrasse 48 |
Bauobjekt |
Erweiterung und Umbau des bestehenden Gartenschopfes in Garage, zusätzliche Zufahrt, Überdachung der bestehenden Terrasse |
Oeffentliche Auflage: 20.02. – 21.03.2017
Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.
Einwendungen:
Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.