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29. November 2017

Baugesuchspublikationen

BG Nr. 2017 / 112

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Metz Invest AG, Fadenwegring 13, 6247 Schötz; MIDA Verwaltungs GmbH, Fadenweg 4a, 6247 Schötz; Jordi Immobilien Reiden GmbH, Oberdorfstrasse 6, 6260 Reiden

Projektverfasser

Jordi Immobilien Reiden GmbH, Oberdorfstrasse 6, 6260 Reiden

Lage

Parz. Nr. 746, Holenwegstrasse 6

Bauobjekt

Neubau Mehrfamilienhaus mit Einstellhalle

 

BG Nr. 2017 / 118

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Peter Gautschi-Zecchini, Postfach 10, 8193 Eglisau

Projektverfasser

Peter Gautschi-Zecchini, Postfach 10, 8193 Eglisau

Lage

Parz. Nr. 3186, Gebäude Nr. 1550, Kirchenbreitestrasse 27

Bauobjekt

Renovation Fassade mittels verputzter Aussenwärmedämmung, neues Farbkonzept

 

BG Nr. 2017 / 119

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

EWS Energie AG, Winkelstrasse 50, 5734 Reinach

Projektverfasser

Architekturbüro Herbert Streit, Chlyfalkestei-Strasse 27, 5737 Menziken

Lage

Parz. Nr. 1242, Geb. Nr. 1829, Winkelstrasse 50

Bauobjekt

Neugestaltung Eingang und Neubau einer behindertengerechten Rampe

 

BG Nr. 2017 / 120

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Dieter Obrist-Räber, Durstgrabenstrasse 14, 8212 Neuhausen am Rheinfall

Projektverfasser

AND Bau AG, Hauptstrasse 2, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 3260, Geb. Nr. 1623, Weidenstrasse 18

Bauobjekt

Umbau Einfamilienhaus, Anbau von Wintergarten, Terrasse und Unterstand, Aufbau Photovoltaikanlage

Oeffentliche Auflage:          04.12.2017 bis 09.01.2018   

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.