15. März 2017
Baugesuchspublikation
BG Nr. 2017 / 0018 |
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Bauherrschaft |
Stadelmann Franz, Neumühlestrasse 2, 5734 Reinach |
Grundeigentümer |
Dormann Fahrzeugbedarf AG, Neumühlestrasse 2, 5734 Reinach |
Projektverfasser |
Stadelmann Holzbau AG, Hauptstrasse 15, 6287 Aesch |
Lage |
Parz. Nr. 3944, Geb. Nr. 379, Neumühlestrasse 2 |
Bauobjekt |
Umnutzung des bestehenden Container-Unterstandes in einen Empfangsbereich |
Oeffentliche Auflage: 20.03.2017 – 18.04.2017
Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.
Einwendungen:
Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.