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6. Dezember 2017

Baugesuchspublikationen

BG Nr. 2017 / 098

 

Bauherrschaft

Della Giacoma & Krummenacher Architekten AG, Mittelgäustrasse 33, 4616 Kappel

Grundeigentümer

REVE Immobilien AG, Altfeldweg 12, 5103 Möriken

Projektverfasser

Della Giacoma & Krummenacher Architekten AG, Mittelgäustrasse 33, 4616 Kappel

Lage

Parz. Nr. 4360, Höhenweg 8C

Bauobjekt

Neubau Terrassenhaus mit 3 Wohneinheiten und Carport

 

BG Nr. 2017 / 122

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Hediger Bernadette, Rebackerweg 30, 5734 Reinach

Projektverfasser

Krieger AG Planung und Stalleinrichtung, Rütmattstrasse 6, 6017 Ruswil

Lage

Parz. Nr. 502, Rebackerweg 30

Bauobjekt

Rückbau bestehender Wohnteil, Anbau neuer Anbindestall

 

BG Nr. 2017 / 124

 

Bauherrschaft

J. Safra Sarasin c/o Vaudoise Investment Solutions AG, Schönburgstrasse 19, 3013 Bern

Grundeigentümer

J. Safra Sarasin Anlagestiftung c/o Bank J. Safra Sarasin, Elisabethenstrasse 62, 4051 Basel

Projektverfasser

Kurt Weber AG Generalunternehmung, Hauptstrasse 35, 5737 Menziken

Lage

Parz. Nr. 1530, Breitestrasse 53

Bauobjekt

Erstellen Baureklametafel

Baugesuch Nr. 2017/122

Bauherrschaft und Grundeigentümer:

Bernadette Hediger, Rebackerweg 30, 5734 Reinach

Projektverfasser:

Krieger AG Planung und Stalleinrichtung, Rütmattstrasse 6, 6017 Ruswil

Bauobjekt:

Rückbau bestehender Wohnteil, Anbau neuer Anbindestall

Parzelle, Lage:

Parz. Nr. 502, Rebackerweg 30

Zone:

Landwirtschaftszone

Zusatzbewilligungen:

Departement Bau, Verkehr und Umwelt

Oeffentliche Auflage:          11.12.2017 bis 16.01.2018

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.