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21. Juni 2017

Baugesuchspublikationen

BG Nr. 2017 / 056

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Marinova Teodora, Chaletweg 10, 5734 Reinach

Projektverfasser

HAGER BAU Dienstleistungen, Chaletweg 7, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 2907, Geb. Nr. 1250, Chaletweg 10

Bauobjekt

Um- und Anbau bestehendes Einfamilienhaus

 

BG Nr. 2017 / 058

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Frey Rudolf und Verena, Schorenquartier 8, 5734 Reinach

Projektverfasser

Frey Rudolf und Verena, Schorenquartier 8, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 2901, Geb. Nr. 1204, Schorenquartier 8

Bauobjekt

Verbreiterung bestehender Balkon

 

BG Nr. 2017 / 059

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Heiz Martin und Annalise, Sonnenbergstrasse 13, 5734 Reinach

Projektverfasser

Heiz Martin und Annalise, Sonnenbergstrasse 13, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 1078, Geb. Nr. 1884, Sonnenbergstrasse 13

Bauobjekt

Neue Luft-Wasser-Wärmepump mit Aussenaufstellung

 

BG Nr. 2017 / 060

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Bucher Bryan, Herrenacker 5, 5734 Reinach

Projektverfasser

AKM Generalbau GmbH, Hauptstrasse 37, 5616 Meisterschwanden

Lage

Parz. Nr. 3683, Geb. Nr. 2124, Herrenacker 5

Bauobjekt

Anbau einer Unterflur-Doppelgarage

 

BG Nr. 2013 / 093

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

HomeForAll GmbH, Nestlé –Strasse 3, 6330 Cham

Projektverfasser

Berke Architekten, Klosbachstrasse 90, 8032 Zürich

Lage

Parz. Nr. 1261, Geb. Nr. 17 und Nr. 2969, Winkelstrasse 16 und 18

Bauobjekt

Projektänderung 2: Abänderung Überdeckung Rampe und Umgebung

Oeffentliche Auflage: 26.06. – 25.07.2017

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.