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28. Februar 2017

Baugesuchspublikation

BG Nr. 2017 / 014

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Abwasserverband Oberwynental, p. A. EWS Energie AG, Winkelstrasse 50, 5734 Reinach

Projektverfasser

HOLINGER AG, Mellingerstrasse 207, 5405 Dättwil

Lage

Arastrasse, Parz. Nr. 2391

Bauobjekt

Erstellen Doppelgarage mit Velounterstand

Oeffentliche Auflage: 06.03. – 04.04.2017

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.