Navigieren in Reinach

2. August 2017

Baugesuchspublikationen

BG Nr. 2017 / 070

 

Bauherrschaft

Stadelmann Franz, Neumühlestrasse 2, 5734 Reinach

Grundeigentümer

Dormann Fahrzeugbedarf AG, Neumühlestrasse 2, 5734 Reinach und Stadelmann Franz, Neumühlestrasse 2, 5734 Reinach

Projektverfasser

Stadelmann Holzbau AG, Hauptstrasse 15a, 6287 Aesch

Lage

Parz. Nr. 3944, Geb.-Nr. 379, Neumühlestrasse 2

Bauobjekt

Neue Erschliessung Dachgeschoss mit Lift

 

BG Nr. 2017 / 071

 

Bauherrschaft und

Hauri Kurt, Herrenwegstrasse 15, 5734 Reinach

Grundeigentümer

 

Projektverfasser

Flückiger Holzbau, Bündtenweg 2, 5727 Oberkulm

Lage

Parz. Nr. 3487, Geb. Nr. 2361, Herrenwegstrasse 17

Bauobjekt

Erweiterung Werkstatt und Überdachung Vorplatz Nordost

 

BG Nr. 2017 / 072

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Osmani Adem und Florije, Erlinsbacherstrasse 50, 5000 Aarau

Projektverfasser

Butrinti-Architektur GmbH, Rinkenbach 41, 9050 Appenzell

Lage

Parz. Nr. 3171, Geb. Nr. 1543, Kirchrain 5

Bauobjekt

Erstellen und Vergrösserung der Parkplatzfläche, Vergrösserung bestehende Balkone, Einbau zusätzlicher Ausgang Veloraum

 

BG Nr. 2017 / 074

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Oberli Klara, Bohnackerstrasse 10, 5734 Reinach

Projektverfasser

André Suter GmbH, Quellenweg 28, 5712 Beinwil am See

Lage

Parz. Nr. 3543, Geb. Nr. 1946, Bohnackerstrasse 10

Bauobjekt

Montage aussen aufgestellt Wärmepumpe

Oeffentliche Auflage: 07.08. – 05.09.2017

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.