31. August 2017
Baugesuchspublikation
BG Nr. 2017 / 044 |
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Bauherrschaft |
Artisa Developer AG, Metallstrasse 4, 6300 Zug |
Grundeigentümer |
Martin Müller, Ebnetweg 9, 4460 Gelterkinden und Erbengemeinschaft Müller Peter, z.Hd. Martin Müller, Ebnetweg 9, 4460 Gelterkinden |
Projektverfasser |
Suisse Projets Development Design & Finance Sagl, Herr Marco Giussani, Via Gesora 32, 6805 Mezzovico |
Lage |
Breitestrasse 56, Geb. Nr. 85 (Abbruch), Breitestrasse 56 a-d (Neubau), Parz. Nr. 1326 und Nr. 2686 |
Bauobjekt |
Abbruch Wohnhaus, Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage |
Oeffentliche Auflage: 04.09. – 03.10.2017
Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.
Einwendungen:
Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.