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13. September 2017

Baugesuchspublikationen

BG Nr. 2017 / 0084

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Keller Daniel, Herzogstrasse 3c, 5000 Aarau

Projektverfasser

Bucher & Kehl AG, Bahnhofstrasse 10, 5600 Lenzburg

Lage

Parz. Nr. 3518, Geb. Nr. 1927, Moosackerstrasse 8

Bauobjekt

Sanierung und Umbau bestehendes Einfamilienhaus

  

BG Nr. 2017 / 0085

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Lötscher Remo und Claudia, Neumattstrasse 8, 5734 Reinach

Projektverfasser

KamberHT GmbH, Solothurnerstrasse 7, 4614 Hägendorf

Lage

Parz. Nr. 2864, Geb. Nr. 1171, Neumattstrasse 8

Bauobjekt

Ersatz Ölheizung durch Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Aussenaufstellung, Einbau von 4 Dachflächenfenstern

 

BG Nr. 2017 / 0086

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Einwohnergemeinde Reinach, Hauptstrasse 66, 5734 Reinach

Projektverfasser

Archimetra, Sandmatte 6, 5712 Beinwil am See

Lage

Parz. Nr. 3719, Geb. Nr. 56, Hauptstrasse 70a

Bauobjekt

Umbau zu Gastrobrauerei mit Vereins- und Sitzungszimmer

 

BG Nr. 2017 / 0087

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Gonzalez Blanco Jose, Alzbachmatt 10, 5734 Reinach

Projektverfasser

Kellerhals Ruedi, Heizungs- und Kühldeckenbau, Feldstrasse 9, 5605 Dottikon

Lage

Parz. Nr. 3825, Geb. Nr. 2261, Alzbachmatt 10

Bauobjekt

Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe

Oeffentliche Auflage:          18.09. – 17.10.2017

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.