10. Oktober 2017
BG Nr. 2017 / 092 |
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Bauherrschaft und Grundeigentümer |
Abazi Driton, Alte Strasse 15, 5734 Reinach und Abazi Kelmend, Alte Strasse 3, 5734 Reinach |
Projektverfasser |
e. a Partners AG, Industriestrasse 6, 8305 Dietlikon |
Lage |
Parz. Nr. 1032, Neudorfstrasse 12 |
Bauobjekt |
Rückbau Gebäude Nr. 488, Neubau Mehrfamilienhaus |
Oeffentliche Auflage: 16.10. – 14.11.2017
Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.
Einwendungen:
Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.