12. Januar 2021
BG Nr. 2020/ 115 |
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Bauherrschaft und Grundeigentümer |
CHS Immobilien AG, Wydenstrasse 1, 5734 Reinach |
Projektverfasser |
CHS Immobilien AG, Wydenstrasse 1, 5734 Reinach |
Lage |
Parz. Nr. 3069, Geb. Nr. 1508, Sonnenbergstrasse 34.1 |
Bauobjekt |
Rückbau Schopf und Spielplatz |
BG Nr. 2020/ 118 |
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Bauherrschaft und Grundeigentümer |
Schafer AG, Wiesenstrasse 31, 5734 Reinach |
Projektverfasser |
Schafer AG, Wiesenstrasse 31, 5734 Reinach |
Lage |
Parz. Nr. 1327, Geb. Nr. 1295, Breitestrasse 54 |
Bauobjekt |
Rückbau des erdverlegten Dieseltanks, Altlastensanierung |
Oeffentliche Auflage: 15.01. – 15.02.2021
Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.
Einwendungen:
Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.