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12. Januar 2021

BG Nr. 2020/ 115

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

CHS Immobilien AG, Wydenstrasse 1, 5734 Reinach

Projektverfasser

CHS Immobilien AG, Wydenstrasse 1, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 3069, Geb. Nr. 1508, Sonnenbergstrasse 34.1

Bauobjekt

Rückbau Schopf und Spielplatz

 

BG Nr. 2020/ 118

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Schafer AG, Wiesenstrasse 31, 5734 Reinach

Projektverfasser

Schafer AG, Wiesenstrasse 31, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 1327, Geb. Nr. 1295, Breitestrasse 54

Bauobjekt

Rückbau des erdverlegten Dieseltanks, Altlastensanierung

Oeffentliche Auflage:           15.01.  – 15.02.2021

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.