7. September 2021
BG Nr. 2021/102 |
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Bauherrschaft und Grundeigentümer |
Brigitte Brem, Wydenstrasse 18, 5734 Reinach |
Projektverfasser |
Steiner + Herzog AG, Oholten 11, 5703 Seon |
Lage |
Parz. Nr. 3818, Geb. Nr. 2247, Wydenstrasse 18 |
Bauobjekt |
Ersatz Ölheizung durch Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Aussenaufstellung |
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BG Nr. 2021/095 |
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Bauherrschaft und Grundeigentümer |
EVT Immo AG, Färberstrasse 18, 5734 Reinach |
Projektverfasser |
Albert Dushi, Giselistrasse 15, 6006 Luzern |
Lage |
Parz. Nr. 4413, Pappelweg 18, 20 und 24 |
Bauobjekt |
Arealüberbauung mit 2 Mehrfamilienhäusern, Tiefgarage und Einfamilienhaus mit Doppelgarage |
Oeffentliche Auflage: 10.09.2021 - 11.10.2021
Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.
Einwendungen:
Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.