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7. September 2021

BG Nr. 2021/102

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Brigitte Brem, Wydenstrasse 18, 5734 Reinach

Projektverfasser

Steiner + Herzog AG, Oholten 11, 5703 Seon

Lage

Parz. Nr. 3818, Geb. Nr. 2247, Wydenstrasse 18

Bauobjekt

Ersatz Ölheizung durch Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Aussenaufstellung

 

 

BG Nr. 2021/095

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

EVT Immo AG, Färberstrasse 18, 5734 Reinach

Projektverfasser

Albert Dushi, Giselistrasse 15, 6006 Luzern

Lage

Parz. Nr. 4413, Pappelweg 18, 20 und 24

Bauobjekt

Arealüberbauung mit 2 Mehrfamilienhäusern, Tiefgarage und Einfamilienhaus mit Doppelgarage

Oeffentliche Auflage:           10.09.2021 - 11.10.2021                   

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.