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1. Juni 2021

BG Nr. 2020/123

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Sumic Immobilien AG, Schlöfflistrasse 5a, 8832 Wilen b. Wollerau

Projektverfasser

af architektur + baurealisation ag, Haldenstrasse 8, 9436 Balgach

Lage

Parz. Nr. 4404, Hintere Bergstrasse 1

Bauobjekt

Neubau Mehrfamilienhaus

 

 

BG Nr. 2021/033

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

AGITOP AG, Hubel 17, 6212 St. Erhard

Projektverfasser

e.a Partners AG, Industriestrasse 6, 8305 Dietlikon

Lage

Parz. Nr. 2231, Geb. Nrn. 587 und 569, Alte Strasse 28, Alzbachstrasse 10.1

Bauobjekt

Rückbau Gebäude Nrn. 587 und 569, Neubau Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage

 

 

BG Nr. 2021/052

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

DA Haustechnik AG, Kirchstrasse 26, 5737 Menziken

Projektverfasser

DA Haustechnik AG, Kirchstrasse 26, 5737 Menziken

Lage

Parz. Nr. 2676, Geb. Nr. 995, Winkelstrasse 5

Bauobjekt

Fassadendämmung, Fenstersanierung und Vorplatzausbau

Oeffentliche Auflage:           04.06. – 05.07.2021

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.