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10. Februar 2021

BG Nr. 2020/ 114

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Eichenberger Tobias und Yvonne, Haldenstrasse 25, 5734 Reinach

Projektverfasser

Eichenberger Tobias und Yvonne, Haldenstrasse 25, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 3552, Geb. Nr. 1919, Haldenstrasse 25

Bauobjekt

Umbau Gartenanlage, Sichtschutz

 

BG Nr. 2021/ 006

 

Bauherrschaft

Huggenberger Reto, Unterdorfstrasse 27, 5703 Seon

Grundeigentümer

Huggenberger Fritz und Adelheid, Bachmatt 6, 5706 Boniswil und Huggenberger Reto, Unterdorfstrasse 27, 5703 Seon

Projektverfasser

Huggenberger Reto, Unterdorfstrasse 27, 5703 Seon

Lage

Parz. Nr. 4390 und Nr. 662, Schlösslirain 8

Bauobjekt

Montage Maschendrahtzaun

 

BG Nr. 2021/ 008

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Einwohnergemeinde Reinach, Hauptstrasse 66, 5734 Reinach

Projektverfasser

Ingenieurbüro P. Zumbach AG, Segesserweg 6, 5000 Aarau

Lage

Parz. Nr. 2270, Brüggelmoosstrasse

Bauobjekt

Werkleitungserneuerung Brüggelmoosstrasse

Oeffentliche Auflage:           12.02.  – 15.03.2021

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.