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23. März 2021

BG Nr. 2021/ 021

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Albert und Shehrije Jasharaj, Zihlstrasse 29, 5734 Reinach

Projektverfasser

Albert und Shehrije Jasharaj, Zihlstrasse 29, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 3118, Geb. Nr. 1491, Schorenstrasse 15

Bauobjekt

Umbau bestehendes Einfamilienhaus, Anbau begehbare Terrassenüberdachung

 

 

BG Nr. 2020/ 078

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

EVT Immo AG, Färberstrasse 18, 5734 Reinach

Projektverfasser

Ascal AG, Bitzighoferstrasse 9, 6060 Sarnen

Lage

Parz. Nr. 1427, Geb. Nr. 98, Färberstrasse 16

Bauobjekt

Ausbau Dachgeschoss zu 7 Studiowohnungen und Aufenthaltsraum mit Küche

Oeffentliche Auflage:           26.03.  – 26.04.2021

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Gesuch für die Nutzung von Grundwasser zu Wärmezwecken für den Betrieb einer Wärmepumpe

Gesuchsteller:

Kaltband AG, Unterwerkstrasse 3, 5734 Reinach

Anlagen:

2 Grundwasserfassungen und 2 Versickerungsanlagen auf der Parzelle Nr. 3774, Alzbachstrasse 26 in Reinach AG

Förderleistung:

5.67 l/s (340 l/min) und 8.50 l/s (510 l/min)

Total 14.17 l/s (850 l/min) Heizen

Pumpenleistung:

Pumpe 1: 16.67 l/s (1000 l/min), Pumpe 2: 10.58 l/s (635 l/min)

Das Nutzungsgesuch liegt gemäss § 28 des Wassernutzungsgesetzes vom 11. März 2008 (WnG) vom 26.03.2021 bis 26.04.2021 während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11, zur Einsichtnahme auf.

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse besitzt, kann innerhalb der Auflagefrist beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Umwelt, Buchenhof, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, Einwendungen erheben. Einwendungen sind schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.