31. August 2021
BG Nr. 2021/049 |
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Bauherrschaft und Grundeigentümer |
Hubert Kleeb, Luzernerstrasse 3, 6285 Hitzkirch |
Projektverfasser |
Heinz Holliger, Seeberg 16, 5733 Leimbach AG |
Lage |
Parz. Nr. 2566, Geb. Nr. 664, Chaletweg 2 |
Bauobjekt |
Rückbau zwei Garagen und Ersatz mit Neubau 3 Garagen |
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BG Nr. 2021/100 |
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Bauherrschaft und Grundeigentümer |
SFP Retail AG, Seefeldstrasse 275, 8008 Zürich |
Projektverfasser |
GIBO Projekt GmbH, Langgasse 3, 6340 Baar |
Lage |
Parz. Nr. 1364, Geb. Nr. 503, Hauptstrasse 45 |
Bauobjekt |
Erneuerung Fassadenfront, Einbau Fensterflächen, Sanierung Belag Vorplatz, Umbau Ladengeschäft |
Oeffentliche Auflage: 03.09.2021 – 04.10.2021
Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.
Einwendungen:
Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.