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17. Mai 2021

BG Nr. 2021/ 038

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Renold Urs und Danilla, Haldenstrasse 4, 5734 Reinach

Projektverfasser

Renold Urs und Danilla, Haldenstrasse 4, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 3534, Geb. Nr. 2195, Haldenstrasse 4

Bauobjekt

Erstellen einer Grillkota auf Plattenbelag

Oeffentliche Auflage:           21.05.  – 21.06.2021             

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

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