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20. April 2021

BG Nr. 2021/ 030

 

Bauherrschaft

Gerschwiler Hans und Therese, Tannenweg 7, 5734 Reinach

Grundeigentümer

Gerschwiler Therese, Tannenweg 7, 5734 Reinach

Projektverfasser

André Suter GmbH, Aarauerstrasse 6, 5712 Beinwil am See

Lage

Parz. Nr. 3374, Geb. Nr. 1854, Tannenweg 7

Bauobjekt

Ersatz bestehende Ölheizung durch Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Aussenaufstellung

 

 

BG Nr. 2021/ 032

 

Bauherrschaft

Goda Verwaltung AG, Postfach 9330, 8036 Zürich

Grundeigentümer

Hauser Invest GmbH, Birkenstrasse 1, 6003 Luzern

Projektverfasser

Rüpp Architektur GmbH, Tigelbergstrasse 1, 9442 Berneck

Lage

Parz. Nr. 3057, Geb. Nr. 2128, Bahnhofstrasse 5b und 5c

Bauobjekt

Umbau Gewerberäumlichkeiten in Wohnung

Oeffentliche Auflage:           23.04.  – 25.05.2021             

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.